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Die Helvetia Patria will den rechtlichen und ethisch hohen Ansprüchen all ihrer Anspruchsgruppen auch in Bezug auf eine verständliche und transparente Berichterstattung sowie verantwortungsbewusste und wertorientierte Unternehmungsführung und -kontrolle nach bestem Wissen und Gewissen entsprechen. Dies soll mithelfen, allgemein das Vertrauen in die Wirtschaft, vor allem aber auch in die Helvetia Patria Gruppe, weiter zu stärken, die Interessen der Aktionäre zu wahren und den Börsenwert unseres Unternehmens zu steigern. Wir sorgen dafür, dass die Good Corporate Governance-Ausrichtung gruppenweit beachtet und konsequent umgesetzt wird. Für den Verwaltungsrat und alle Mitarbeitenden der Helvetia Patria bedeutet Corporate Governance einen fortlaufenden Prozess, der regelmässig unter Berücksichtigung neuer Entwicklungen, Erkenntnisse und Bedürfnisse überprüft und angepasst wird. Verschiedene Anpassungen im Organisationsreglement sowie die einschlägigen Kontrollmassnahmen im Zusammenhang mit der Neustrukturierung der Unternehmensspitze sind nur einige Beispiele dafür. Eine gute Corporate Governance ist zudem nur dann lebendig und wirkungsvoll, wenn sie konsequent auf die Strategie und Positionierung der Unternehmung ausgerichtet ist. Dazu gibt das Kapitel "Die Unternehmenstrategie" dieses Berichts mehr Auskunft. Mit dieser Ausrichtung will die Helvetia Patria Holding die geltenden Standards des «Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance» sowie der «Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance» der SWX Swiss Stock Exchange vom 1 . Juli 2002 erfüllen. Entsprechend folgt die Kommentierung unserer Corporate Governance-Grundsätze thematisch jenen der vorerwähnten Richtlinie. Sind erwünschte Informationen anderswo im Geschäftsbericht oder an anderen Orten aufgeführt, wird auf die einschlägigen Stellen verwiesen. Insbesondere sind u.a. die Statuten sowie das Organisationsreglement samt Anhängen auf unserer Webseite http://www.helvetia.com publiziert. Wechsel im Präsidium des Verwaltungsrates In Hochachtung der Regeln einer guten Corporate Governance und in entsprechender Übereinstimmung mit dem «Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance» hat der Verwaltungsrat an seiner Sitzung vom 20. Februar 2004 verschiedene adäquate Kontrollmechanismen geschaffen. So hat das Verwaltungsratsmitglied Ueli Forster die Funktion eines Lead Directors übernommen. Zudem wurden an Stelle des bisherigen Präsidialausschusses ein Strategie- und Governance- sowie ein Nominierungs- und Entschädigungsausschuss geschaffen. Der Präsident und CEO kann im Nominierungs- und Entschädigungsausschuss nicht Mitglied sein. Die Aufgaben und Kompetenzen der neuen Funktionen und Ausschüsse werden nachfolgend detailliert erläutert. Sie sind auch im Organisationsreglement definiert, das auf unserer Homepage http://www.helvetia.com abgerufen werden kann. Da für das Berichtsjahr 2003 noch «die alte Ordnung» galt, wird, wo notwendig, auf die zu diesem Zeitpunkt gültige Regelung hingewiesen. |
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Steven Hayes Filmregisseur, Zürich Die Alltagsroutine von Ernst und Edna Meyer nach dreissig Ehejahren ist eher noch langweiliger, als man befürchtet. Wenn «Meyers» nun für den Schweizer Filmpreis 2004 in der Kategorie Bester Kurzfilm nominiert ist, spricht das für Drehbuch und Regie von Steven Hayes. Seine Diplomarbeit an der Hochschule für Gestaltung und Kunst in Zürich machte ihn in zwölf Minuten zum Shooting Star in der Branche. Aber auch dieses Talent ist nicht vom Himmel gefallen. Steven Hayes dreht seit seinem 17. Altersjahr Filme. Demnächst auch Längere.
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Verlauf:
Die Unternehmensführung und -kontrolle
Transparente Berichterstattung fördert das Vertrauen.
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