Die Entschädigungen von Mitgliedern des Verwaltungsrates werden auf Antrag des Nominierungs- und Entschädigungsausschusses durch den Gesamtverwaltungsrat, jene für die Geschäftsleitung durch den genannten Ausschuss direkt festgelegt. Beteiligungsprogramme gibt es keine mehr.
- Für den Verwaltungsrat sind in einem von ihm erlassenen Entschädigungs-Reglement die feste jährliche Entschädigung, die Sitzungsgelder sowie die Spesen betraglich festgelegt. Dort ist auch bestimmt, dass der Delegierte ausschliesslich nach Massgabe des Arbeitsvertrages entlöhnt und entschädigt wird und somit für diese Funktion keine zusätzliche Entschädigung erhält. Der heutige Präsident/CEO wird für seine Tätigkeit als Präsident des Verwaltungsrates nach dem erwähnten Reglement und für die Tätigkeit als CEO nach Massgabe des Arbeitsvertrages entlöhnt und entschädigt. Für den Vorsitz von VR-Ausschüssen erhält er keine Zulage. Beim Ausscheiden aus dem Verwaltungsrat wird die feste Entschädigung pro rata bis zum Ende des Monats ausbezahlt, in dem das Ausscheiden erfolgt. Abgangsentschädigungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Soweit es das Geschäftsergebnis zuliess, konnten in den Jahren 2000 und 2001 die Mitglieder des Verwaltungsrates, welche zum Emissionszeitpunkt im Amt waren, zusätzlich zu ihrem ordentlichen Honorar eine Sondervergütung (Bonus) in Form von Optionen auf Namenaktien der Helvetia Patria Holding erhalten. Der Entscheid wurde auf Antrag des Präsidialausschusses vom Gesamtverwaltungsrat getroffen. Für die Bedingungen (Laufzeit, Bezugsverhältnis und Ausübungspreis) ist das Reglement der Geschäftsleitung über die Mitarbeitendenbeteiligungen massgebend.
- Die Mitglieder der Geschäftsleitung erhalten je eine vom Nominierungs- und Entschädigungsausschuss festgelegte feste Entschädigung sowie eine variable Vergütung, die in den Jahren 2000 bis 2002 nach Wahl des Mitgliedes ganz oder teilweise in bar und/oder in Optionen bezogen werden konnte. Auch hier richten sich die Optionsbedingungen nach dem Reglement der Geschäftsleitung über die Mitarbeitendenbeteiligungen. Die variable Vergütung ist in der Höhe abhängig vom Geschäftsergebnis einerseits und dem Erreichungsgrad der mit dem Vorgesetzten vereinbarten persönlichen Ziele andererseits. Beide Elemente werden vom Nominierungs- und Entschädigungsausschuss festgelegt: das Erste generell, das Zweite für jede betroffene Person individuell. Abgangsentschädigungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Der Nominierungs- und Entschädigungsausschuss, in welchem Erich Walser, Präsident und CEO, nicht Mitglied sein kann, legt auch dessen Entlöhnung und Entschädigung fest.
5.2. Entschädigungen an amtierende Organmitglieder
Die Entschädigung von Erich Walser ist für das ganze Jahr 2003 unverändert, trotz seiner neuen Funktion als Verwaltungsratspräsident und CEO ab 12. Dezember 2003.
- feste Entschädigungen (inkl. Spesenvereinbarungen, Kinder-/Ausbildungszulagen und Jubiläumsbonus) von CHF 2 890 248
- und variable Vergütungen für das Geschäftsjahr 2003 von CHF 1 200 152.
- Zudem hat der Arbeitgeber insgesamt Beiträge von CHF 463 882 an Vorsorgeeinrichtungen entrichtet.
Die acht amtierenden, nicht-exekutiven Mitglieder des Verwaltungsrates (ohne den Delegierten des Verwaltungsrates) erhielten im Geschäftsjahr 2003 gesamthaft Entschädigungen von brutto CHF 972 167 (inkl. Sitzungsgelder).
An Personen, die im Berichtsjahr bei der Helvetia Patria ihre Organfunktion beendet haben, wurden keine Abgangsentschädigungen bezahlt.
5.3. Entschädigungen an ehemalige Organmitglieder
Auch an ehemalige Organmitglieder wurden keine Entschädigungen ausgerichtet.
5.4. Aktienzuteilung im Berichtsjahr
Im Berichtsjahr wurden weder Mitgliedern der Geschäftsleitung Gruppe (inkl. Delegierter des Verwaltungsrates/heutiger Präsident und CEO) noch nicht-exekutiven Mitgliedern des Verwaltungsrates oder je diesen nahe stehenden Personen Aktien zugeteilt.
Per Stichtag hielten
- die Mitglieder der Geschäftsleitung Gruppe (inkl. Delegierter des Verwaltungsrates/heutiger Präsident und CEO) sowie diesen nahe stehende Personen insgesamt 1557 Aktien,
- die nicht-exekutiven Mitglieder des Verwaltungsrates sowie diesen nahe stehende Personen insgesamt 1140 Aktien.
5.6. Optionen
Per Stichtag werden folgende Optionen mit je einer Laufzeit von 3 Jahren gehalten:
- von den nicht-exekutiven Mitgliedern des Verwaltungsrates:

Im Berichtsjahr 2002 erhielt der Verwaltungsrat keine Optionen
- von den Mitgliedern der Geschäftsleitung (inkl. Delegierter des Verwaltungsrates/heutiger Präsident und CEO):

Das Optionenprogramm wurde per Ende 2002 beendet.
5.7. Zusätzliche Honorare und Vergütungen
Im Berichtsjahr hat kein Organmitglied oder diesen nahe stehenden Personen relevante Honorare oder andere Vergütungen für zusätzliche Dienstleistungen in Rechnung gestellt.
5.8. Organdarlehen
Per Stichtag bestehen hypothekarisch gesicherte Darlehen an sieben Mitglieder der Geschäftsleitung (inkl. Präsident und CEO) im Gesamtbetrag von CHF 8 317 540.–. Im Berichtsjahr wurden die Darlehen, welche als variable oder feste Hypotheken zu üblichen Zinskonditionen gewährt werden, in einer Bandbreite von 2.2 Prozent bis 4.65 Prozent verzinst.
An die nicht-exekutiven Mitglieder des Verwaltungsrates wurden keine Darlehen gewährt; ebenfalls nicht an nahe stehende Personen von Mitgliedern des Verwaltungsrates oder der Geschäftsleitung.
5.9. Höchste Gesamtentschädigung
Der Delegierte des Verwaltungsrates (heute Präsident und CEO) erhielt im Berichtsjahr keine Entlöhnung oder Entschädigung als Verwaltungsratsmitglied; es galt für ihn die im Arbeitsvertrag vereinbarte Gehaltsregelung. Er erhielt im Berichtsjahr eine feste Entschädigung und variable Vergütung von insgesamt CHF 793 382. Zudem hat der Arbeitgeber Beiträge von CHF 113 961 an Vorsorgeeinrichtungen entrichtet. Es wurden keine Aktien oder Optionen zugeteilt.