4.1. Wesentliche Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden
Die konsolidierten Jahresabschlüsse 2002 und 2003 der Helvetia Patria Gruppe erfolgen in Übereinstimmung mit den Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden von Swiss GAAP FER. Die Rechnungslegung erfordert Einschätzungen und Annahmen, welche von den effektiven Ergebnissen abweichen können. Diese Schätzungen und Annahmen können die Rechnungslegung in den folgenden, in diesem Abschnitt beschriebenen Bereichen beeinflussen:
Die Werthaltigkeit von Anlagegütern einschliesslich Goodwill und anderer immaterieller Werte wird immer dann überprüft, wenn aufgrund veränderter Umstände oder Ereignisse die Buchwerte möglicherweise zu hoch sein könnten. Eine negative Differenz zum Buchwert wird über das Eigenkapital (z. Bsp. Immobilien) oder zu Lasten des Aufwands (z. Bsp. Goodwill) verbucht. Die Ermittlung des erzielbaren Wertes basiert auf Einschätzungen und Annahmen des Managements. Die effektiv erzielten Werte können demnach stark von diesen Schätzungen abweichen. Von den Erleichterungen bei der Bewertung von Wertpapieren wurde nicht Gebrauch gemacht (FER 14).
4.2. Kapitalanlagen
Grundstücke und Bauten wurden – auf der Basis der mit landes- und marktüblichen Renditesätzen kapitalisierten Mieterträge – zum Marktwert bilanziert. Die latenten Steuern wurden unter der Bilanzposition «Steuerrückstellungen» ausgewiesen. Anlagen in verbundenen Unternehmen, die aufgrund ihrer Bedeutung unwesentlich sind und daher nicht in den Konsolidierungskreis aufgenommen wurden, sowie Minderheitsbeteiligungen der Helvetia Patria Gruppe wurden zu Anschaffungswerten, abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen, bilanziert.
Nicht konsolidierte Beteiligungen wurden zum Anschaffungswert oder allenfalls zum tieferen anteiligen Eigenkapitalwert (Niederstwertprinzip) bewertet.
Aktien, andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, Fondsanteile und Derivate wurden zu Marktwerten bilanziert. Eigene Aktien werden zum Niederstwertprinzip bewertet. Die latenten Steuern wurden unter der Bilanzposition «Steuerrückstellungen» ausgewiesen. Die festverzinslichen Wertpapiere wurden zu Amortized Cost bewertet. Dabei wurde eine Differenz zwischen Anschaffungspreis und Rückzahlungswert gleichmässig über die Restlaufzeit verteilt. Bonitätsrisiken wurden durch zusätzliche Abschreibungen berücksichtigt. Die Bewertung der Schuldscheindarlehen, Hypothekenforderungen, Policendarlehen und übrigen Darlehen erfolgte zum Rückzahlungswert, wobei allfälligen Schuldnerrisiken durch entsprechende Abschreibungen Rechnung getragen wurde.
Die Bewertungsdifferenz zwischen dem für den Gruppenabschluss massgebenden Marktwert der Aktien, der anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere und der Fondsanteile und ihrem Buchwert im Einzelabschluss fliesst – nach Abzug der latenten Steuern – direkt in die zum Eigenkapital gehörende Neubewertungsreserve . Dies gilt auch für die Differenz zwischen Markt- und Anschaffungswert der Liegenschaften. Alle übrigen Bewertungsdifferenzen zwischen Einzel- und Gruppenabschluss sind erfolgswirksam verbucht worden. Betriebswirtschaftlich notwendige Abschreibungen auf Kapitalanlagen wurden erfolgswirksam in den Gruppenabschluss übernommen. In einzelnen Ländern wurde das Niederstwertprinzip gemäss gesetzlichen Vorgaben gemildert und die Aktien/Aktienfonds auf dem Anschaffungswert oder auf dem Buchwert des Vorjahres bilanziert. Die Differenz zum Marktwert wurde im Gruppenabschluss – nach Berücksichtigung der latenten Steuern – erfolgswirksam gemäss Konzernrichtlinien (Swiss GAAP FER 14) verbucht.
4.3. Versicherungstechnische Rückstellungen
Die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen richtet sich nach den Vorschriften und Auflagen der jeweils zuständigen lokalen Aufsichtsbehörden. Ihre Bemessung beruht stets auf den mutmasslichen Verpflichtungen gegenüber den Versicherten und Geschädigten.
4.4. Aktivierte Abschlusskosten
Die im Vorjahr erstmals in Absprache mit dem Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) aktivierten Abschlusskosten Einzelleben Schweiz wurden per Bilanzstichtag neu bewertet. Der Bestand beträgt per Ende 2003 CHF 208.4 Mio. (Vorjahr CHF 207.8 Mio.). Dieser Betrag ist in der Bilanz unter der Position «Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten» enthalten.
4.5. Steuern
Ertragssteuern werden aufgrund der in den Konzerngesellschaften ausgewiesenen Gewinne ermittelt. Latente Steuerverbindlichkeiten und -forderungen werden auf Basis der Differenz zwischen bilanziellen Buchwerten und den entsprechenden steuerlichen Ansätzen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten anhand der geltenden Steuersätze ausgewiesen. Latente Steuerguthaben werden nur verbucht, wenn es wahrscheinlich ist, dass sie mit zukünftigen Steuerschulden verrechnet werden können.
4.6. Übrige Aktiven und Passiven
Die übrigen Aktiven und Passiven wurden zu den in den Einzelabschlüssen angewandten Bewertungsmethoden übernommen.