Die Schweizer Wirtschaft litt wie schon im Vorjahr nahezu unter einem Nullwachstum. Die Teuerung lag bei 0.6 Prozent, während die Arbeitslosenquote im Dezember 2003 mit 4.1 Prozent den höchsten Stand seit sechs Jahren erreichte. Wie schon 2002 beherrschte die Debatte rund um die berufliche Vorsorge die Agenda in der Versicherungsindustrie. Das Umfeld an den Kapitalmärkten, das seit längerem tiefe Zinsniveau sowie demografische Veränderungen zwangen die Verantwortlichen in Politik und Versicherungswirtschaft, einzelne Parameter in der 2. Säule anzupassen. So legte der Bundesrat den Mindestzinssatz zur Verzinsung der Sparguthaben für 2003 auf 3.25 Prozent, für 2004 auf 2.25 Prozent fest. Das eidgenössische Parlament verabschiedete sodann eine Gesetzesrevision, die eine Senkung des Umwandlungssatzes von 7.2 Prozent auf 6.8 Prozent vorsieht, schrittweise über zehn Jahre. Dazu bringt das revidierte Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge tiefere Eintrittsschwellen bei der obligatorischen Versicherung und zahlreiche Neuerungen hinsichtlich der Transparenzvorschriften. So wird künftig z.B. für das Kollektiv-Lebengeschäft eine separate Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bilanz publiziert werden müssen, und die Anlagen sind in einen separaten Sicherungsfonds auszuscheiden. Schliesslich soll mit einer neuen gesetzlichen Regelung sichergestellt werden, dass mindestens 90 Prozent der Erträge den Versicherten zugute kommen. | ![]() |
Verlauf:
Schweiz
Die berufliche Vorsorge beschäftigte Politik und Versicherungsindustrie.
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