8.1. Dauer des Mandats und Amtsdauer des leitenden Revisors
Seit 1995 werden die Helvetia Patria Holding sowie die konsolidierten Tochtergesellschaften von der Prüfungsgesellschaft Ernst & Young AG, Zürich, revidiert. Ihr Mandat muss durch die Generalversammlung jährlich erneuert werden.
Für die Geschäftsjahre 1995 bis 2002 zeichnen Karl Geiger, Partner, dipl. Wirtschaftsprüfer, ab diesem Berichtsjahr Peter Coats, Partner, Chartered Accountant (UK), verantwortlich, zusammen mit Martin Welser, stellvertretender Direktor, dipl. Wirtschaftsprüfer, der seit 2001 die Funktion des Mandatsleiters innehat.
8.2. RevisionshonorarDie Revisionsgesellschaft hat im Prüfungsjahr folgende Summen in Rechnung gestellt:
- Prüfungshonorare CHF 1 805 289 (2002: CHF 1 705 175)
- Zusätzliche Honorare für Beratungs-Dienstleistungen CHF 641 573 (2002: CHF 1 063 648)
8.4. Aufsichts- und Kontrollinstrumente gegenüber der Revision
Das Audit Committee bereitet die Wahl von Revisionsstellen und Konzernprüfungsgesellschaft vor. Es überwacht und beurteilt deren Prüfungstätigkeiten. Neben der Externen Revisionsstelle verfügt die Helvetia Patria Gruppe über eine Interne Revision, welche u.a. direkt dem Audit Committee sowie dem Präsidenten des Verwaltungsrates und CEO
ihre Prüfungsergebnisse rapportiert. Arbeitsvertragliche Aspekte betreffend den Leiter der Internen Revision, wie Einstellung, Entlassung, Gehalt und Bonus, müssen vom Präsidenten des Audit Committee genehmigt werden. Damit wird die Unabhängigkeit der Internen Revision zusätzlich gestärkt. Die Vertreter der Externen und der Leiter der Internen Revision nehmen beratend an den Sitzungen des Audit Committee teil. Dessen Protokolle werden allen Mitgliedern des Verwaltungsrates zugestellt. Zudem berichtet es wie die anderen Ausschüsse regelmässig über seine Tätigkeiten im Rahmen der Sitzungen des Gesamtverwaltungsrates.